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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

MTL Videoproduktion (Andreas Paulus) mit Sitz:

Auf dem Brink 28b, 31535 Neustadt

 

Der Einzelunternehmer Andreas Paulus, desweiteren aufgeführt als die MTL Videoproduktion, ist auf dem Gebiet der Film- und Medienproduktion tätig. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gelten die nachfolgenden Bedingungen

 

1. Gegenstand

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, gelten für die geschäftliche Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und der MTL Videoproduktion ausschließlich.Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von der MTL Videoproduktion schriftlich bestätigt werden. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Kunden im Sinne der folgenden AGB sind Unternehmer, also natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften und Privatpersonen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird.

 

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

Angebote von der MTL Videoproduktion sind unverbindlich und freibleibend, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. Die MTL Videoproduktion behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Die MTL Videoproduktion ist berechtigt auch von verbindlich angenommenen Verträgen wegen des Inhalts, der technischen Form oder wetterbedingten Ausfällen hiervon zurückzutreten. Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an drei Monate, außer wenn bei Vertragsabschluss ein anderes Datum schriftlich auf dem Auftrag festgehalten wird. Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei der MTL Videoproduktion liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich die MTL Videoproduktion vor, zwischenzeitliche Kostensteigerungen einschließlich jedweder Steuererhöhungen in entsprechenden Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, insofern noch keine Leistungen durch die MTL Videoproduktion erbracht wurden.

 

3. Herstellung

a) Der Auftraggeber oder die verantwortliche Agentur soll vor Beginn der Herstellung einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen, der allein befugt ist, anstehende Fragen zu entscheiden und Weisungen zu erteilen. Weisungen dieses Beauftragten während der Filmherstellung sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.b) Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, die MTL Videoproduktion im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text-) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die MTL Videoproduktion die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.c) Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung der MTL Videoproduktion für Betriebsstörungen ausgeschlossen.d) Hat der Auftraggeber nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der Herstellung Änderungswünsche, ist die MTL Videoproduktion verpflichtet, die Änderungen – notfalls kostenpflichtig - vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit die Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass die MTL Videoproduktion die Verantwortung nicht übernehmen kann. Im letzteren Fall ist die MTL Videoproduktion berechtigt, die Änderung abzulehnen.Dem Auftraggeber steht dann ein gesondertes Kündigungsrecht zu. Die bis dahin angefallenen Vorkosten hat er zu erstatten. Änderungswünsche nach Beginn der Herstellung sind nur zu berücksichtigen, wenn eine Einigung über die zusätzlichen Kosten erfolgt und die MTL Videoproduktion ihnen zustimmt.

 

4. Pflichten des Auftraggebers

Durch die Erteilung eines Auftrages versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher Rechte insbesondere der Urheber- und Leistungsschutzrechte, insbesondere für geliefertes Bild- und Tonmaterial, ist. Sollte der Auftraggeber diese verlieren, so muss er dies unverzüglich und schriftlich der MTL Videoproduktion mitteilen.Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Annahme von Teillieferungen wie z.B. Konzept und Schnittkorrekturen verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die MTL Videoproduktion die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z.B. Abnahmen einzuhalten und benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Bei Behinderung und künstlicher Verzögerung durch den Auftraggeber steht es der MTL Videoproduktion frei nach 20 Tagen Wartezeit ohne Fortschritt oder Kooperation des Auftraggebers das Projekt/Material/Arbeiten zu löschen und die gesamte Summe des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher sowie behördlicher Regeln und Beschränkungen verantwortlich und hat selbstständig eben diese abzuklären und einzuhalten. Die MTL Videoproduktion unterliegt keiner Aufklärungspflicht. Bei Verletzung hat der Auftraggeber die MTL Videoproduktion von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen.Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, stellt der Auftraggeber alle mitwirkenden Statisten selbst bereit. Er hat mit Dritten die Rechtsansprüche selbstständig zu klären. MTL Videoproduktion übernimmt keine Rechtsansprüche Dritter, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, entstehen. Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für alle Drehgenehmigungen, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes entstehen selbst, verantwortlich.Der Auftraggeber verpflichtet sich den von der MTL Videoproduktion hergestellten Film bzw. Fotos in guter Qualität zu präsentieren, so dass die Arbeit der MTL Videoproduktion nicht geschmälert wird.

 

5. Preise

Alle Produktionspreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Honorar kommt auch dann zu Stande, wenn der Auftrag kurzfristig durch den Auftraggeber storniert wird (sog. Ausfallhonorar). Bei Absage bis 72 Stunden vor Auftragsbeginn werden 50%, bei Überschreitung der 72h‐Regelung werden 75% der ausgemachten Netto‐Vergütung fällig. Das Erheben eines solchen Ausfallhonorars steht im Ermessen der MTL Videoproduktion.Änderungswünsche, die nach abgenommenen Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von der MTL Videoproduktion abgerechnet.Bei Auftragserteilung berechnet die MTL Videoproduktion eine generelle Anzahlung in Höhe des hälftigen Auftragswertes. Diese wird mit Annahme des Angebots und vor Beginn der Arbeiten fällig. Die Restsumme wird nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber fällig.

 

6. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Der Verzug tritt sofort ein. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet die MTL Videoproduktion vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung verlangt die MTL Videoproduktion Mahnkosten i.H.v. 5,00€.Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen/ Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen/ Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftigt festgestellt. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von der MTL Videoproduktion ausgeschlossen. Die MTL Videoproduktion kann jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte auf Dritte übertragen.

 

7. Liefertermine

Die MTL Videoproduktion ist bemüht, alle Liefertermine fristgerecht einzuhalten. Das setzt voraus das der Auftraggeber umgehend und unterstützend auf jedwede Frage oder Freigabe/Korrektur/Abmachung reagiert. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Streiks, höherer Gewalt oder sonstiger Umstände.

 

8. Urheberrecht und Vervielfältigung

Das Urheberrecht am Rohmaterial bzw. den Rohdaten liegt uneingeschränkt bei der MTL Videoproduktion. Die MTL Videoproduktion versichert dem Auftraggeber mit dem Rohmaterial bzw. den Rohdaten keine weiteren kommerziellen Interessen zu verfolgen.Die MTL Videoproduktion ist dazu berechtigt, den Film bzw. die Fotos für eigene Werbezwecke wie zum Beispiel auf einem Showreel bzw. auf der MTL Videoproduktion Webseite oder deren angeschlossenen Social Media-Portalen / Video-Kanälen zu veröffentlichen. Etwaige extern ins Projekt eingebundene Medien wie z.b. Hintergrundmusik werden von der MTL Videoproduktion nach GEMA-Vorgaben erworben. Sollte der Kunde nach Auslieferung des Kundenprojektes nicht abgeschlossene Nutzungsarten vornehmen (wie z.b. Ausstrahlung im TV / Kino/ etc.), trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten für anfallende GEMA-Gebühren oder sonstigen Verwertungsanstalten selbst und in voller Höhe. Die für das Projekt vom Auftraggeber gewünschten Nutzungsarten werden bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt.Dem Auftraggeber ist bekannt, das die MTL Videoproduktion zur GEMA- Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Vervielfältigung von Werkstücken, MTL Videoproduktion von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten und alle Schäden zu ersetzen.

 

9. Sicherungsrechte

Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von der MTL Videoproduktion. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

 

10. Haftung

Uns übergebene Gegenstände und Materialien werden grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Für bei der MTL Videoproduktion eingelagertes Material wie z.B. dem Rohmaterial wird keine Haftung übernommen. Die MTL Videoproduktion übernimmt keinerlei Haftung für Lizenzbrüche gegenüber der Künstler / Musikverleger die durch den Auftraggeber bei Veröffentlichung verschuldet sind.

 

11. Gewährleistungsanspruch

Soweit die Leistung in der Erstellung von Grafiken, Animationen, Filmen, Clips oder sonstigen Werken besteht, gelten folgende Regelungen:a) Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den von der MTL Videoproduktion vorgelegten Entwurf freigegeben hat.b) Die MTL Videoproduktion übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme des fertigen Produkts.c) Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten in den von der MTL Videoproduktion gelieferten Rohversionen, Korrekturstufen, Vorlagen, etc. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen müssen vor Herstellung des Produkts geschehen. Das Anfertigen von neuem Material nach den Änderungswünschen des Auftraggebers sind generell kostenpflichtig und werden nach den Preisen der MTL Videoproduktion abgerechnet.d) Die MTL Videoproduktion haftet nicht für die Schutzrechtsfähigkeit der erstellen Produkte. Die fehlende Schutzrechtsfähigkeit gilt nicht als Mangel der Leistung.e) Der Kunde kann bei technischen Mängeln Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für die MTL Videoproduktion eine der beiden Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Kunde eine verhältnismäßige Herabsetzung der Vergütung verlangen. f) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.g) Für Fehler bei der Beratung oder bei der Erbringung sonstiger Dienstleistungen haftet die MTL Videoproduktion nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Gestaltungen und Texte, die vom Auftraggeber geliefert oder vor der Produktion vom Auftraggeber freigegeben wurden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Fehlerfreiheit, insbesondere die Richtigkeit von Text und Bild.

 

12. Produktionsrisiken

Die finanziellen Risiken, die sich aus einer wetterbedingten oder durch Krankheit eines Schauspielers, Regisseurs oder Kameramanns bzw. einer für die Herstellung der Produktion maßgeblichen sonstigen Person bedingten Verschiebung von Drehterminen ergeben, sind jedoch nicht von dem im Produktionsvertrag vereinbarten Gesamtpreis mit abgedeckt. Demgemäß sind solche Mehrkosten, die aus den vorstehend dargestellten Risiken entstehen und gegenüber dem Auftraggeber belegt werden können, vom Auftraggeber zu tragen.Tritt während der Produktion ein nicht zu vertretender Umstand ein, der die vertragsgemäße Herstellung der Produktion auf Dauer verhindert (so genannte höhere Gewalt), behält die MTL Videoproduktion trotz der fehlenden Verpflichtung zur Leistung den Anspruch auf Zahlung des im Produktionsvertrags vereinbarten Gesamtpreises abzüglich derjenigen im Gesamtpreis enthaltenen Kosten bzw. Aufwendungen, die auf Grund des Erlöschens der Leistungspflichten tatsächlich nicht entstanden sind.

 

13. Sonstige Vereinbarungen

Alle per E-Mail getroffenen Absprachen gelten als schriftlich dargelegt, insofern der Empfang der Mails gesichert und bestätigt wird.Die Rechte am Produkt verbleiben bei der MTL Videoproduktion.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der MTL Videoproduktion in Neustadt am Rübenberge. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts und erkennen diese AGB als gültig und rechtskräftig an.

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